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Leistung
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft ein neues Projekt zu Forschung und Entwicklung (FuE) im Bereich Photonik oder Quantentechnologie durchführen wollen, können Sie eine Förderung bekommen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zu Forschung und Entwicklung (FuE) in den Bereichen Photonik und Quantentechnologien, die durchgeführt werden von:
- kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission oder
- mittelständischen Unternehmen, sofern sie eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden oder einen Umsatz von 100 Millionen EUR nicht überschreiten und nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind (Beteiligung bis zu 50 Prozent) oder
- KMU oder mittelständische Unternehmen, die Projekte gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durchführen.
Sie können als KMU beziehungsweise mittelständisches Unternehmen allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für Projekte auf dem Gebiet der Photonik und der Quantentechnologie bekommen, wenn diese der industriellen vorwettbewerbliche FuE zuzurechnen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Gefördert werden beispielhaft folgende Themen oder Fragestellungen:
- Photonik in der Produktion
- optische Messtechnik und Sensorik
- optische Komponenten und Systeme
- Beleuchtungs- und Displaytechnologie
- organische Elektronik
- Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften
- Photonik für die Kommunikation
- Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien
- Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebung
- Quantentechnologien für Simulation und Computing
- Quantentechnologien für Kommunikation
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 50 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU beziehungsweise eines mitteständischen Unternehmens individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Mindestens die Hälfte der insgesamt beantragten Fördermittel muss dabei den beteiligten KMU zugutekommen.
Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
- Sie beschäftigen nicht mehr als 250 Mitarbeitende,
- haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
- haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt.
- Mittelständische Unternehmen. Dies bedeutet,
- Sie beschäftigen nicht mehr als 1.000 Mitarbeitende
- oder Ihr Umsatz überschreitet 100 Millionen EUR nicht
- und Sie sind nicht überwiegend im Besitz eines Großunternehmens (Beteiligung bis zu 50 Prozent).
- Gemeinsam mit KMU oder mittelständische Unternehmen im Rahmen eines Verbundprojekts auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die obenstehende Kriterien nicht erfüllen.
Allgemein gilt:
- Sie führen ein industrielles vorwettbewerbliches Forschungs- und Entwicklungsprojekt durch, das gekennzeichnet ist durch ein hohes wissenschaftlichtechnisches Risiko.
- Sie sind ein Unternehmen mit Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskompetenz auf dem Gebiet der Photonik oder der Quantentechnologien.
- Falls Sie das Vorhaben im Verbund mit mehreren Partnern durchführen, muss der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU beziehungsweise mittelständischen Unternehmen zugutekommen.
- Falls Sie das Vorhaben im Verbund mit mehreren Partnern durchführen, muss mindestens die Hälfte der insgesamt beantragten Fördermittel den beteiligten KMU beziehungsweise mittelständischen Unternehmen zugutekommen.
- Wenn Sie erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet der Photonik oder der Quantentechnologien aufnehmen möchten, ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt.
- Die Koordination von Vorhaben, die mehrerer Partnergemeinsam durchführen, muss dabei grundsätzlich bei einem der beteiligten Industrieunternehmen, in der Regel bei einem KMU, liegen. Die Verwertung der Ergebnisse muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen.
Das Antragsverfahren hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
- Alle Projektpartner reichen gemeinsam eine Projektskizze im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten über das Internetportal "KMU-Innovativ" ein.
- Zusätzlich muss das im Internetportal generierte Projektblatt der Skizze unterschrieben beim beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH eingereicht werden.
- Die Projektskizze soll eine Darstellung mit folgender Gliederung beinhalten:
- Thema und Zielsetzung des Vorhabens
- Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage
- Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
- Marktpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation
- Kurzdarstellung der beantragenden Unternehmen, konkrete Darlegung der Geschäftsmodelle und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
- Arbeitsplan, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen inklusive Darstellung des Arbeitsaufwands aller beteiligten Partner
- Finanzierungsplan aller an den Arbeiten beteiligten Partnern
- Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit) mit Zeithorizont und Planzahlen
- Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachter oder Gutachterinnen im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bedeutung des Forschungsziels, technologisches und wirtschaftliches Potenzial, Marktperspektive, Beitrag zur Marktpositionierung, Verwertungsplan
- Qualität und Darstellung des Lösungsansatzes, des Arbeitsplans und der Projekt- und Meilensteinziele
- Innovationshöhe, Risikoabschätzung, Notwendigkeit der Zuwendung
- Verbundstruktur, Qualifikation der Partner, Koordination, Projektmanagement
- Passfähigkeit zur Programmlinie, Darstellung der Finanzierung, Nachvollziehbarkeit der Kostenansätze, Erfüllung der formalen Rahmenbedingungen der Förderrichtlinie
- Über das Ergebnis der Begutachtung werden Sie schriftlich informiert. Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Einreichung eines Antrags (Stufe 2).
Stufe 2: Antragstellung
Für Ihren Antrag auf Förderung gehen Sie dann wie folgt vor:
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH auf und lassen Sie sich vor Einreichung eines Antrags zu den dafür erforderlichen Schritten beraten. Sie erhalten dabei dann auch weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen.
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie den Antrag, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, online ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Organisation der Zusammenarbeit im Verbund (entfällt bei Einzelvorhaben),
- Innovationshöhe,
- Angemessenheit von Vorkalkulation/Finanzierungsplan,
- Festlegung quantitativer Projektziele,
- konkrete Verwertungspläne aller Verbundpartner,
- Notwendigkeit der Zuwendung.
- Sie erhalten in der Regel 2 Monate nach Vorlage des vollständigen formgebundenen Antrags eine Entscheidung über Ihren Antrag.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
Sie können Ihre Skizze jederzeit über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien" einreichen. Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
- 15.04.2023, 2024, 2025
- 15.10.2023, 2024, 2025
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise in der jeweils aktuellen Runde nicht mehr berücksichtigt werden.
Abgabe: keine
Erforderliche Unterlage/n Für die 1. Verfahrensstufe:
- Projektskizze mit konkretem Bezug zu den Kriterien der Förderrichtlinie und allen wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung. Der Umfang soll 10 DIN-A-4-Seiten nicht überschreiten. Die Projektskizze soll eine Darstellung mit einer festgelegten Gliederung beinhalten (mehr dazu im Verfahrensablauf).
- unterschriebenes Projektblatt
- Richtlinie zur Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland" vom 10.07.2018
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" und "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)