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Leistung
Wenn Sie in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik, um die Effizienz von Energieströmen zu überwachen,
- Energiemanagement-Software inklusive der Kosten für Schulungen der Beschäftigten.
Keine Förderung bekommen Sie:
- für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Wenn Sie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik oder Energiemanagement-Software kaufen wollen, dann können Sie einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen bekommen.
Die Höhe des Zuschusses bei der Tilgung des Kredits hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:
- kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen): 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
- große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen): 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Förderfähige Kosten sind:
- alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
- Nebenkosten für die Planung und Installation.
Förderfähig sind auch die Kosten für
- die Verkabelung der Technik und
- für die Erstellung eines Messkonzepts durch einen Dienstleister.
Sie können maximal EUR 10 Millionen Tilgungszuschuss bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben,
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen direkten Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen (Zuschuss für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software beantragen).
Anträge können stellen:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- kommunale Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen kreditwürdig sein
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- Wenn Sie ein großes Unternehmen haben (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen), dann müssen Sie
- ein DIN EN ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem haben oder
- ein registriertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung haben oder
- sich gerade zertifizieren lassen.
- Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) haben (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR 43 Millionen), dann reicht auch ein System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung
- die geförderte Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt und mindestens 3 Jahre betrieben werden
- Ihre Maßnahme muss technische Mindestanforderungen erfüllen
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Bausparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
- Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
- Im Beratungstermin überprüft Ihr Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
- Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Formulare und Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
- Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
- Sie bekommen dann von Ihrem Finanzierungspartner Bescheid, ob Ihr Kredit mit Tilgungszuschuss bewilligt wird.
- Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag komplett aus.
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die Maßnahme ausgegeben haben und
- dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt (Fachunternehmererklärung).
- Diese Nachweise reichen Sie Ihrem Finanzierungspartner ein.
- Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
- Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift.
Hinweis:
Lassen Sie sich am besten von einem Experten für Energieeffizienz beraten, bevor Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Programm „Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand“ Zuschüsse beantragen.
- Antragstellung:
- bis zum 31.12.2022
- vor Beginn der Maßnahme
- Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 12 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
- keine
- Bearbeitung des Antrags: 3 bis 6 Wochen
Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.
Erforderliche Unterlage/n Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Systemkonzept, Datenerfassungsplan beziehungsweise Wirkplan und Stückliste Aktoren und Sensoren
- bei Contractingvorhaben: Bestätigung zum Contractingvorhaben
- bei KMU-Förderungen: Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition
- bei „De-minimis“–Förderungen: „De-minimis“-Erklärung
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Bestätigung nach Durchführung der Investitionsmaßnahme
- Fachunternehmererklärung zu den Installierten Technologien - in Modul 1 (außer Dämmung) und Modul 3
Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)
- §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Nummer 5.3 Förderrichtlinie zur Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (Bundesanzeiger AT 31.01.2020 B2)