Für den Einstieg in die Beamtenlaufbahn in der zweiten Qualifikationsebene stellen das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die Bezirksregierungen alle zwei Jahre - in der Regel zum 1. Mai eines Jahres mit gerader Jahreszahl - staatlich geprüfte Bautechniker und Bautechnikerinnen als Nachwuchskräfte ein für die Fachgebiete
- Straßenbau (Straßenmeister und Straßenmeisterin) und
- Wasserwirtschaft (Flussmeister und Flussmeisterin)
Der Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und dauert 15 Monate einschließlich Prüfungszeit. Die Ausbildung erfolgt an verschiedenen Dienststellen der staatlichen Bau- oder Wasserwirtschaftsverwaltung. Sie gliedert sich in praktische Abschnitte und Seminare, die die an der Technikerschule und bei den Ausbildungsstellen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzen.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge nach der Bayerischen Besoldungsordnung bezahlt. Der erfolgreiche Abschluss (Qualifikationsprüfung) ermöglicht die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit.
Weitere Auskünfte erteilen das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Bezirksregierungen, Staatlichen Bauämter und Wasserwirtschaftsämter.