Die Prüfung kann an vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmten öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen, an den staatlichen Technikerschulen für Agrarwirtschaft und für Waldwirtschaft sowie an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien abgelegt werden. Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, die schriftliche und mündliche Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife und fachgebundenen Fachhochschulreife sowie zur Prüfungsvorbereitung finden Sie im "Merkblatt über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife" (siehe "Weiterführende Links").