Leistungen: Gemeinde Rohr

Seitenbereiche

Flur Leitelshof
Hagebutten
Wildenbergen
Wildenbergen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

Leistung

Wer die Erlaubnis hat mit Tierseuchenerregern zu arbeiten, muss bestimmte Veränderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

Der Inhaber einer Erlaubnis hat

  • jeden Wechsel der mit der Leitung der Tätigkeit beauftragten Person sowie
  • jede wesentliche Änderung der Räume oder Einrichtungen und
  • im Falle einer juristischen Person oder einer Handelsgesellschaft jeden Wechsel eines Vertretungsberechtigten

unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Es muss bereits eine Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern nach Tierseuchenerreger-Verordnung (TierSeuchErV) vorliegen, auf die sich die Änderungsanzeige bezieht.

Sie können die Änderungsanzeige online über das unter "Online-Verfahren" verlinkte Online-Verfahren bei der für den Betriebssitz zuständigen Regierung übermitteln.

Alternativ ist die postalische Übersendung des unter "Formulare" verlinkten, ausgefüllten PDF-Formulars möglich.

Eine Änderung ist unverzüglich anzuzeigen.

Unter Berücksichtigung des entstandenen sachlichen und zeitlichen Verwaltungsaufwands und der Bedeutung der Angelegenheit wird für den Antragsteller eine Verwaltungsgebühr erhoben (Kostengesetz - KG).

  • bei baulichen Änderungen: aktualisierte Lageskizze der Räume
  • Welche Unterlagen einzureichen sind, sollten ggf. vorab mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.

  • § 5 Verordnung über das Arbeiten mit Tierseuchenerregern (Tierseuchenerreger-Verordnung)

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)