Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
- Hochwasserschutz für bebaute Gebiete und Infrastruktureinrichtungen
- Verbesserung der Gewässerökologie (naturnahe Ausbauvorhaben)
- Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.