Alle Lebenslagen in der Übersicht
Bewirtschaftung
Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.
- Energieeffizienz, Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für kommunale Körperschaften für die Sanierung von Nichtwohngebäuden
- Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
- Sportstätte der Gemeinde, Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
- Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot, Anordnung
- Kommunales Energiemanagement, Informationen
- Kommunaler Schlachthof, Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunaler Schlachthof, Erlass von Benutzungsbedingungen
- Kommunaler Hochbau, Informationen zur Sanierungsplanung
- Kommunale öffentliche Einrichtungen, Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunale öffentliche Einrichtungen, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Musikschule, Zahlung der Gebühren
- Kommunale Musikschule, An-, Ab- und Ummeldung
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Bäder, Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen
- Friedhof, Leichenhaus, Erlass einer Benutzungsordnung
- Energieeffizienz, Beantragung eines Kredits mit Tilgungszuschuss für kommunale Unternehmen für die Sanierung von Nichtwohngebäuden
- Volkshochschule, Erlass von Benutzungsregelungen