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Alle Lebenslagen in der Übersicht
Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Unternehmen müssen Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Abgaben und Gebühren (z. B. Verwaltungsgebühren, Abfallgebühren) zahlen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie besondere Steuerpflichten.
- Abfallgebühren, Bezahlung
- Kaffeesteuer, Bezahlung
- Konzessionsabgabe, Zahlung
- Kreis- und Gemeindekasse, Informationen über Kassengeschäfte
- Marktgebühren, Erhebung
- Rundfunkbeitrag, Anmeldung von Unternehmen und Institutionen
- Steuererklärung, Elektronische Übermittlung
- Steuern, Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
- Umsatzssteuer, Beantragung der Befreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten für internationale Organisation oder deren Mitglied
- Umsatzsteuer, Abgabe einer Umsatzsteuererklärung über die Beförderung von Personen mit im Inland nicht zugelassenen Kraftomnibussen
- Umsatzsteuer, Abgabe einer zusammenfassenden Meldung
- Umsatzsteuer, Beantragung einer Erstattung als internationale Organisation oder deren Mitglied
- Umsatzsteuer, Beantragung einer Erstattung durch Reisende aus einem Nicht-EU-Staat
- Umsatzsteuer, Beantragung einer unverbindlichen Auskunft bei der Zollverwaltung
- Umsatzsteuer, Voranmeldung
- Kaffeesteuer, Beantragung einer Erstattung, eines Erlasses oder einer Vergütung
- Kaffeessteuer, Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit unversteuertem Kaffee
- Abzugsteuer, Beantragung einer Entlastung
- Alkoholsteuer, Beantragung einer Erstattung, eines Erlasses oder einer Vergütung
- Alkoholsteuer, Bezahlung
- Alkoholsteuer, Zahlung für Abfindungsalkohol
- Alkopopsteuer, Beantragung einer Steuerentlastung für Alkopops
- Alkopopsteuer, Zahlung
- Ausgleichsabgabe, Bezahlung
- Bergbau, Erhebung der Feldes- und Förderabgabe
- Feuerschutzsteuer, Anmeldung
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung, Beantragung
- Gesetzliche Unfallversicherung, Anmeldung eines Unternehmens, einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
- Gewerbesteuer, Abgabe der Erklärung
- Gewerbesteuer, Erhalt des Bescheids über die Festsetzung
- Import-One-Stop-Shop, Abgabe einer Steuerklärung bei Einfuhr von Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR
- Versicherungsteuer, Anmeldung