Lebenslagen: Gemeinde Rohr

Seitenbereiche

Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen
Herzlich willkommen

Alle Lebenslagen in der Übersicht

Anzeige des Sterbefalls

Ist eine Person verstorben, muss der Tod von einer Ärztin oder einem Arzt offiziell festgestellt werden. Sie erhalten eine Todesbescheinigung, mit der Sie dann den Todesfall beim Standesamt anzeigen müssen.