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Alle Lebenslagen in der Übersicht
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- Alleinerziehende, Beantragung des Entlastungsbetrags
- Pflege-Pauschbetrag für Pflegeperson, Beantragung
- Lohnsteuerklasse, Beantragung einer Änderung
- Lohnsteuerfreibetrag, Beantragung
- Lohnsteuerabzugsmerkmale, Auskunft, Freischaltung und Sperrung
- Kirchenaustritt, Erklärung
- Kinderfreibetrag, Beantragung einer Änderung
- Kinderfreibetrag, Beantragung
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung, Beantragung
- Denkmalschutz, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Behinderten-Pauschbetrag, Beantragung
- Altersentlastungsbetrag, Beantragung
- Steuererklärung, Elektronische Übermittlung