Alle Lebenslagen in der Übersicht
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- Abzugsteuer, Beantragung einer Entlastung
- Pflege-Pauschbetrag für Pflegeperson, Beantragung
- Lohnsteuerklasse, Beantragung einer Änderung
- Lohnsteuerfreibetrag, Beantragung
- Lohnsteuerabzugsmerkmale, Auskunft, Freischaltung und Sperrung
- Kirchenaustritt, Erklärung
- Kinderfreibetrag, Beantragung einer Änderung
- Kinderfreibetrag, Beantragung
- Gebäudesanierung, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung, Beantragung
- Denkmalschutz, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Behinderten-Pauschbetrag, Beantragung
- Altersentlastungsbetrag, Beantragung
- Alleinerziehende, Beantragung des Entlastungsbetrags
- Steuererklärung, Elektronische Übermittlung