Wärmeleitplanung in der Gemeinde Rohr
Die kommunale Wärmeplanung wird eine gesetzliche Pflichtaufgabe für alle Kommunen. Die Gemeinde Rohr hatte sich frühzeitig um das entsprechende Förderprogramm beworben. 90 % der Kosten der Machbarkeitsstudie werden ersetzt. Das Institut für Energietechnik (IfE) an der OTH Amberg-Weiden hat für diese Ausgabe des Mitteilungsblattes je einen Fragebogen mit zwei Seiten für die Privathaushalte und die Unternehmen in unserer Gemeinde erarbeitet.
Das Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, zu ergründen, welche Heizsysteme sich in welchen Gebieten wirtschaftlich rechnen und technisch auch umsetzbar wären. Hierzu wurden in der Gemeinde Rohr „Quartiere“ gebildet. Das heißt kleinere Ortschaften bilden ein eigenes Quartier. Größere Ortschaften (die zum Beispiel durch die Schwabach und die Staatsstraße durchschnitten werden) werden in mehrere Quartiere aufgeteilt.
Durch die Auswertung der eingesandten ausgefüllten Fragebögen können dann die erforderlichen Verbrauchsdaten ausgewertet werden. Dabei muss noch nicht fest stehen über welche Erzeugungsanlage die Wärme in ein Verteilnetz gelangt.
ACHTUNG! Ihre Mitwirkung ist sehr wichtig. Für alle Kommunen (< 100.000 Einwohner) gilt die Pflicht zur Umsetzung einer Kommunalen Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 WPG).
Mit der frühzeitigen, geförderten freiwilligen Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung in unserer Gemeinde gewinnen wir dreieinhalb Jahre Zeit für Planungs- und Umsetzungsprojekte – soweit technisch und wirtschaftlich machbar.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Kommunale Wärmeplanung Rohr (PDF-Dokument, 121,35 KB, 22.05.2024)
Detaillierte Informationen zum Bundesgesetz – Institut für Energietechnik
Vorstellung Kommunale Wärmeplanung (PDF-Dokument, 497,53 KB, 16.07.2024)
Übersicht der zu untersuchenden Quartiere
Für die kommunale Wärmeplanung sollen verschiedene Siedlungsgebiete und Misch- und Gewerbegebiete betrachtet werden.
Über den folgenden Link kann man über den Bayernatlas eine Übersicht dieser Untersuchungsgebiete betrachten: https://v.bayern.de/scYK6
WICHTIG: Nicht alle Dörfer oder Ortschaften sind grundsätzlich erschließbar. Man geht von einer Nenngröße ab 25 Haushalten aus, um eine gewisse Wirtschaftlichkeit eines Wärmeverteilnetzes und der dazugehörigen Wärmeerzeugungsanlage zu garantieren.
Dennoch sollen alle Quartiere betrachtet werden Bitte geben Sie auch den Erhebungsbogen ab, wenn Sie in einer Ortschaft mit weniger als 25 Haushalten wohnen.
Für den Hauptort Rohr gilt eine Sonderbetrachtung. Nachdem in Rohr nahezu 400 Grundstücke über ein Erdgasverteilnetz erschlossen wurden, wird hier aktuell untersucht, ob eine zukünftige Einspeisung von gereinigtem Biogas oder Wasserstoff technisch und wirtschaftlich darstellbar ist.
Für Rohr brauchen aktuell keine Erhebungsbögen ausgefüllt werden, weil dies seinerzeit bereits über die N-Ergie-Netz GmbH erfolgt war.
Für den Hauptort Rohr ein zusätzliches Wärmeverteilnetz vorzusehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt auszuschließen.
In den Ortschaften Hengdorf und Prünst gibt es bereits Wärmenetze. Haushalte, die noch nicht angeschlossen sind, können den Erhebungsbogen ausfüllen. Das IfE (Institut für Energietechnik) leitet diese gerne an die Betreibergesellschaften weiter.