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Corona-Regelungen zum 8. März 2021 im Landkreis Roth

icon.crdate08.03.2021

Nachdem der Inzidenzwert des Landkreises Roth beim RKI am Sonntag unter 50 bzw. sogar unter 35 war, gelten im Landkreis Roth folgende Regelungen gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Corona-Regelungen zum 8.3.21 im Landkreis Roth

Nachdem der Inzidenzwert des Landkreises Roth beim RKI am Sonntag unter 50 bzw. sogar unter 35 war, gelten im Landkreis Roth folgende Regelungen gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (PDF-Dokument, 247,23 KB, 08.03.2021) (12. BayIfSMV - PDF)) :

Öffnung ab Montag, 8.3.2021:

- Buchhandlungen (Regeln: für Kunden gilt FFP2-Maskenpflicht, 1 Kunde je 10 qm, Personal trägt Alltagsmaske)

- Einzelhandel ohne Termin (Regeln: für Kunden gilt FFP2-Maskenpflicht, der Mindestabstand muss bspw. mittels Bodenmarkierungen sichergestellt werden, 1 Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm, 1 Kunde je 20 qm für die 800 qm übersteigende Fläche, Hygienekonzept);

sollte die 7-Tages-Inzidenz 3 Tage in Folge zwischen 50 und 100 liegen gilt zusätzlich: es muss vorher ein Zeitfenster reserviert werden und das Geschäft muss die Kontaktdaten (Name, Vorname, Datum und Uhrzeit des Aufenthalts, dazu E-Mail, Telefon oder Adresse) aufnehmen

- Museen, Zoos, Galerien, Gedenkstätten und botanische Gärten (ohne Termin und ohne Kontaktdaten; Begrenzung der Besucherzahl durch Mindestabstand --> Festlegung einer konkreten Zahl im Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht für Besucher);

bei 7-Tages-Inzidenz von 50-100 für 3 Tage in Folge ist der Besuch nur mit Termin und Kontaktdaten möglich

- Bibliotheken und Archive (FFP2-Maskenpflicht für Besucher, Hygienekonzept, Mindestabstand, Personal trägt Alltagsmaske)

 

Freizeitbereich ab Montag, 8.3.:

- Sport in Gruppen von max. 10 Personen, kontaktfrei, nur außen (beim Fußball sind also bspw. keine Zweikämpfe erlaubt) oder in Gruppen von 20 Kindern unter 14 Jahren;

bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50-100 für 3 Tage in Folge beschränkt sich der Sport auf 5 Personen aus max. 2 Hausständen oder 20 Kinder unter 14 Jahren

- ab 22.3.: Möglichkeit der Öffnung von Sporthallen und Fitnessstudios, wenn die Inzidenz stabil unter 100 bleibt (Auflagen stehen noch aus)

- ab 15.3.: ist außerschulische Bildung (bspw. Hundeschulen, Sprachkurse) wieder erlaubt (Regeln: Mindestabstand, Maskenpflicht)

- Musik- und Gesangsunterricht als Einzelstunde ist bereits seit 1.3. zulässig (FFP2-Maskenpflicht für Schüler, medizinische Maske für Lehrer, erweiterter Mindestabstand von 2 Metern, Ausnahme von der Maskenpflicht beim Singen bzw. Musizieren, wenn erforderlich);

wenn die Inzidenz 3 Tage in Folge über 100 liegt, sind außerschulische Bildungsangebote, einschl. Musikschulen, verboten

- Kontaktbeschränkung: 10 Personen aus max. 3 Hausständen;

wenn die Inzidenz 3 Tage in Folge über 35(!) liegt: Begrenzung auf 5 Personen aus max. 2 Hausständen

- Ausgangsbeschränkung entfällt ab Montag komplett; es braucht keine triftigen Gründe mehr, um die Wohnung zu verlassen;

wenn die Inzidenz 3 Tage in Folge über 100 steigt, kehrt die nächtliche Ausgangssperre zurück

 

Geltungszeitraum der o.g. Regeln:

- mindestens bis Freitag, 24 Uhr

- Beurteilung anhand der Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz des Landkreises beim RKI (heute: 34,7)

- Verlauf der 7-Tages-Inzidenz wird vrstl. ab heute unter www.landratsamt-roth.de/corona-zahlen veröffentlicht; ansonsten unter experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

- Bekanntmachungen des Landratsamtes beachten: Tag, ab dem andere Regeln (Verschärfungen, Lockerungen) greifen, wird angegeben (Bekanntmachungen unter: www.landratsamt-roth.de/amtsblatt)

- Beispiel: Dienstag: Inzidenz von 51, Mittwoch: Inzidenz von 55, Donnerstag: Inzidenz von 59, Freitag: Bekanntmachung von Verschärfungen (bspw. Einzelhandel nur noch mit Termin und Kontaktdatenaufnahme), Samstag, 0 Uhr: Regeln gelten

 

Weiterhin untersagt sind u.a.:

- körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseuren, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege; das Verbot trifft bspw. Massagepraxen, Piercing- und Tattoostudios

- Floh- und Trödelmärkte; Märkte sind nur für den Verkauf von Lebensmitteln, Blumen und Pflanzen zulässig (bspw. der klassische Bauernmarkt)

- Führungen (bspw. Naturführung, Pony-Führung, Stadtführung), Freizeitparks, Freibäder, Saunen, Spielbanken/-hallen

 

Schulen:

- ab 15.03., wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 50 bleibt:

Präsenzunterricht auch an den weiterführenden Schulen, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird

wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: Wechselunterricht an den weiterführenden Schulen

Präsenzunterricht an den Grundschulen auch ohne Einhaltung des Mindestabstandes

- ab 15.03., wenn die 7-Tages-Inzidenz über 50 liegt:

Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird

wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: Wechselunterricht an weiterführenden Schulen und Grundschulen

- ab 15.03., wenn die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt:

nur Präsenzunterricht in den Abschlussklassen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann

Wenn nicht: Wechselunterricht in den Abschlussklassen

für alle anderen gilt Distanzunterricht

- Bekanntmachung der maßgeblichen 7-Tages-Inzidenz des RKI von Seiten des Landratsamtes jeden Freitag vorgeschrieben; die veröffentlichte Inzidenz gilt für die ganze kommende Woche, kein Wechsel im 3-Tages-Rhythmus wie bspw. beim Einzelhandel

 

Kinderbetreuung / KiTas:

- ab 15.03., wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 50 bleibt: Öffnung

- ab 15.03., wenn die 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt: eingeschränkter Regelbetrieb, Betreuung in festen Gruppen

- ab 15.03., wenn die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt: Notbetreuung

- es gilt der Rahmen-Hygieneplan des Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

- wochenweise Bekanntgabe der maßgeblichen 7-Tages-Inzidenz durch das Landratsamt jeweils am Freitag (wie bei den Schulen)

 

Einreise aus Virusvariantengebieten:

- bspw. Tschechien, Tirol, Brasilien, Großbritannien, Irland, Portugal, Frankreich (Dpt. Moselle)

- 14 Tage Quarantäne (keine Verkürzung an Tag 5 möglich), Ausnahmen von der Quarantäne nur in ganz wenigen Fällen