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icon.crdate18.11.2020

Gemeinde Rohr bietet Bürgerservice-Portal an

Spätestens seit der Corona Krise ist klar: Bürger nutzen Online-Dienste der Verwaltung gerne, wenn sie angeboten werden. Voraussetzung: Man weiß, dass es welche gibt und wo man sie findet.

Die Nutzungszahlen von Online-Verwaltungsdiensten in Bayern konnten seit Corona einen sprunghaften Anstieg um 30 Prozent verzeichnen. Vor allem die internetbasierten Kfz-Dienste waren sehr gefragt. Deren Nutzung schnellte um 1.700 Prozent in die Höhe. Kfz-Halter konnten vielerorts ihre Fahrzeuge online zulassen, abmelden oder ummelden, als einige Zulassungsstellen in der Shutdown-Phase schließen mussten. Zwar liegt die Zulassung von Fahrzeugen nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune, aber es gibt durchaus für zahlreiche weitere, verschiedenste Aufgabenbereiche hilfreiche Online-Dienste, welche die Gemeinde Rohr nunmehr über ihr neues „Bürgerservice-Portal“ anbietet.

Online-Dienste: leicht zu benutzen – und sicher

Ob es um die Beantragung einer Geburts- oder Eheurkunde, einer Übermittlungssperre, um die Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung oder um eine Meldebescheinigung geht: All dies geht online über das Bürgerservice-Portal der Gemeinde Rohr. Sogar anfallende Gebühren lassen sich oftmals ganz bequem online bezahlen. Das gewünschte Dokument finden Bürger dann ein paar Tage später im eigenen digitalen Postfach oder im Briefkasten zu Hause. Auch die Ablesung und Weitermeldung des Wasserzählerstands für die Jahresabrechnung ist ein weiteres, äußerst komfortables digitales Serviceangebot. Zudem können bei zukünftigen Wahlen die Briefwahlanträge online gestellt werden.

Wie funktioniert‘ s

Auf der kommunalen Webseite finden Sie die Online-Dienste auf der Startseite unter dem Ikon „Bürgerservice-Portal“. Für den Großteil der Online-Anträge muss man sich lediglich mit Benutzernamen und Kennwort registrieren. In Bayern ist auch die Nutzung über das Software-Zertifikat „authega“ möglich. Für einige weitere Online-Dienste, die ein hohes Sicherheitsniveau erfordern, ist für die Anmeldung im Bürgerservice-Portal der eigene Personalausweis mit freigeschalteter eID und eine kostenlose App, die aus einem der gängigen App-Stores herunterladen werden kann, erforderlich. Es ist selbstverständlich sichergestellt, dass die Registrierung für die Bürgerinnen und Bürger absolut sicher ist und ihre Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes sicher behandelt werden. Gleichzeitig muss aber auch für die Gemeinde die Identität des Antragstellers sicher nachvollziehbar sein. Beide Sicherheits-Aspekte werden durch die Anmeldung im Bürgerservice-Portal berücksichtigt.

Der Freistaat fördert die Digitalisierung in Kommunen

Den Weg zur Digitalisierung von Verwaltungsdiensten hat der Gesetzgeber bereits seit einigen Jahren geebnet: So verpflichtet das Onlinezugangsgesetz - kurz OZG - Bund, Länder und Gemeinden, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen online nutzbar zu machen, auch wenn es bis dahin noch ein weiter Weg ist. Am 1. Oktober 2019 ist in diesem Zusammenhang die bayerische Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft getreten. Die Gemeinde Rohr hat für die Implementierung ihres Bürgerservice-Portals erfreulicherweise staatliche Zuwendungen in Höhe von 90% erhalten.