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Der Freistaat Bayern hat zwei Soforthilfeprogramme (Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" und "Ölschäden an Gebäuden" für Privatpersonen aufgelegt.
Abgewickelt werden die Finanzhilfeaktionen in der Kreisfinanzverwaltung im Landratsamt Roth . Die Anträge und Informationen können auf der Homepage des Landkreises unter „News“ heruntergeladen werden.
Ferner gibt es noch sogenannte „Notstandsbeihilfen“. Dies allerdings nur bei existenzieller Notlage. Hier ist ein aufwändigeres Prüfverfahren notwendig.